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Zuverlässigkeit ohne Kompromiss

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AGB
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Wetzig Dienstleistungs GmbH

für die Erbringung von Gebäudereiniger-Leistungen


 

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen

mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs

(BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen

Sondervermögen.

2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei

Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.


 

§ 2 Art und Umfang der Leistung

1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich,

wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese

Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung

vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.

2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt.

Auftragsänderungen bzw. –erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art

und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten

Personen festgelegt werden.


 

§ 3 Abnahme und Gewährleistung

1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als

auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich -

spätestens bei Ingebrauchnahme - schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit,

Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.

2. Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf.

auch abschnittsweise – spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung

durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur

Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines

Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.

3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise

Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Für

Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige

Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände

nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung

übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden

Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen

trifft.
 

 

§ 4 Aufmass

1. Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe

und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu

ermitteln.

2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße

als anerkannt.

3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten

die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für

zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit

sind ausgeschlossen.


 

§ 5 Preise

Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des

Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und

steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Pre ise

entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der

jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.


 

§ 6 Sicherheitseinbehalt

Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen

Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.


 

§ 7 Haftung

1. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet

der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.

Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis

auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich

gemeldet werden, entfällt die Haftung.

2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen

Bestimmung.


 

§ 8 Zahlungsbedingungen

1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zahlbar.

Skontoabzüge werden nicht anerkannt.

2. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig.

3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über

dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung

weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.


 

§ 9 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.


 

§ 10 Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des

Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV- mäßig gespeichert und verwaltet

werden.


 

§ 11 Teilunwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten.

An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten

Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

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